Die Höhe des Anwaltshonorars – des Mandatshonorars – wird von den Parteien gemeinsam auf der Grundlage der Komplexität des jeweiligen Falles und anderer Umstände festgelegt, und zwar in der in einem gesonderten Anwaltsmandatsvertrag festgelegten Weise.
Der Büroleitende Anwalt bietet Mandanten, die sich zum ersten Mal an ihn wenden, keine kostenlose Rechtsberatung.
