Die Mandanten und Auftraggeber können sich in erster Linie telefonisch oder per E-Mail an meine Kanzlei wenden. Sofern das betreffende Rechtsproblem in meinen Tätigkeitsbereich fällt, vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Während des Beratungsgesprächs zum vereinbarten Termin werden alle Einzelheiten des jeweiligen Falles erörtert. Im Laufe des Gesprächs bespreche ich mit meinem Mandanten alles, was in dem jeweiligen Fall zu erwarten ist, wie gegebenenfalls die richterliche Praxis aussieht und ob weitere rechtliche Schritte erforderlich sind. Während der Beratung gehe ich auf die Frage des Anwaltshonorars ein, das Gegenstand einer freien Vereinbarung zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten ist, sowie auf die sonstigen Nebenkosten, die bei der Erledigung des jeweiligen Mandats anfallen. Häufig erhält der Mandant bereits während der Beratung so viele Informationen, dass keine weitere rechtliche Vertretung oder Beratung erforderlich ist.

Sollte ich und mein Mandant der Ansicht sein, dass rechtliche Unterstützung erforderlich ist, erstelle ich bereits am Ende der Beratung die Vollmacht sowie den Mandatsvertrag. Auf der Grundlage der Vollmacht vertrete ich meinen Mandanten in der jeweiligen Angelegenheit mit meinem gesamten juristischen Fachwissen.

Es gehört zu meiner Arbeitsweise, dass ich nur solche Dokumente und Erklärungen an die zuständigen Gerichte, Behörden sowie dritte Personen versende, die mein Mandant zuvor genehmigt hat. Die von mir verfassten Schreiben und Dokumente erhält mein Mandant stets zuerst in elektronischer Form, bevor sie an den Adressaten versandt werden, und ich leite sie erst nach der Zustimmung meines Mandanten weiter.